Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Internationale Lizenz

Aufbau globaler Gemeingüter

Die Media Scope Group engagiert sich für den Aufbau globaler Gemeingüter durch die Nutzung der öffentlichen Lizenz und die Förderung offener Innovation. Durch das Erstellen und Teilen von offenen Inhalten unter den öffentlichen Lizenzen geben wir der Gemeinschaft etwas zurück und tragen zu freien und offenen kulturellen Werken bei.

Lizenzübersicht

Dies ist eine leicht verständliche, menschenlesbare und transparente Zusammenfassung (und kein Ersatz) der Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Internationale Lizenz. Diese öffentliche Lizenz wird von der Media Scope Group, ihren Partnern und Mitwirkenden für offene Inhalte verwendet.

Creative Commons öffentliche Lizenz
Öffentliche Lizenz: Namensnennung
Öffentliche Lizenz: Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Sie haben die Freiheit zu:

  • Teilen — das Material in jedem Format oder Medium kopieren und weiterverbreiten.
  • Anpassen — das Material remixen, verändern und darauf aufbauen für beliebige Zwecke.

Unter den folgenden Bedingungen:

  • Namensnennung — Sie müssen angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Dies können Sie in jeder angemessenen Weise tun, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade Sie oder Ihre Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das Material remixen, verändern oder darauf aufbauen, müssen Sie Ihre Beiträge unter derselben Lizenz wie das Original verbreiten.
  • Keine zusätzlichen Einschränkungen — Sie dürfen keine rechtlichen oder technischen Maßnahmen ergreifen, die anderen rechtlich untersagen, etwas zu tun, was die Lizenz erlaubt.

Internationale öffentliche Lizenz

Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) akzeptieren und stimmen Sie den Bedingungen dieser Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 Internationale Lizenz („öffentliche Lizenz“) zu. Soweit diese öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte in Anbetracht Ihrer Annahme dieser Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte in Anbetracht der Vorteile, die der Lizenzgeber durch die Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen erhält.

Abschnitt 1 – Definitionen.

  1. Angepasstes Material bedeutet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt und das aus dem lizenzierten Material abgeleitet oder darauf basierend erstellt wurde und bei dem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig in einer Weise modifiziert wurde, die eine Genehmigung gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten des Lizenzgebers erfordert. Für Zwecke dieser öffentlichen Lizenz wird angepasstes Material immer dann erstellt, wenn das lizenzierte Material in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild synchronisiert wird, wenn das lizenzierte Material ein musikalisches Werk, eine Aufführung oder eine Tonaufnahme ist.
  2. Lizenz des Adapters bedeutet die Lizenz, die Sie auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz anwenden.
  3. BY-SA-kompatible Lizenz bedeutet eine Lizenz, die auf creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt ist und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser öffentlichen Lizenz anerkannt wurde.
  4. Urheberrecht und ähnliche Rechte bedeutet Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte bezeichnet oder kategorisiert sind. Für Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) angegebenen Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.
  5. Wirksame technische Maßnahmen bedeutet solche Maßnahmen, die in Abwesenheit ordnungsgemäßer Autorität nicht umgangen werden dürfen gemäß Gesetzen, die Verpflichtungen aus Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen erfüllen.
  6. Ausnahmen und Beschränkungen bedeutet fair use, fair dealing und/oder jede andere Ausnahme oder Beschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials anwendbar ist.
  7. Lizenzbestandteile bedeutet die Lizenzattribute, die im Namen einer Creative Commons öffentlichen Lizenz aufgeführt sind. Die Lizenzbestandteile dieser öffentlichen Lizenz sind Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
  8. Lizenziertes Material bedeutet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat.
  9. Lizenzierte Rechte bedeutet die Ihnen gewährten Rechte, die den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz unterliegen und auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials anwendbar sind und die der Lizenzgeber zu lizenzieren befugt ist.
  10. Lizenzgeber bedeutet die Person(en) oder Entität(en), die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz gewähren.
  11. Teilen bedeutet, Material der Öffentlichkeit durch jedes Mittel oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, das eine Genehmigung unter den lizenzierten Rechten erfordert, wie Vervielfältigung, öffentliche Ausstellung, öffentliche Aufführung, Verbreitung, Verteilung, Kommunikation oder Import, und Material der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, einschließlich auf Weisen, die es Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglichen, das Material von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl individuell abzurufen.
  12. Sui Generis Datenbankrechte bedeutet Rechte, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ergeben, in der jeweils gültigen Fassung und/oder Nachfolge, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte weltweit.
  13. Sie bedeutet die Person oder Entität, die die lizenzierten Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.

Abschnitt 2 – Umfang.

  1. Lizenzerteilung.
    1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material, um:
      1. das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu reproduzieren und zu teilen; und
      2. angepasstes Material zu erstellen, zu reproduzieren und zu teilen.
    2. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt diese öffentliche Lizenz nicht, wenn Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre Nutzung gelten, und Sie müssen die Bedingungen dieser Lizenz nicht einhalten.
    3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) festgelegt.
    4. Medien und Formate; technische Änderungen erlaubt. Der Lizenzgeber autorisiert Sie, die lizenzierten Rechte in allen Medien und Formaten auszuüben, die jetzt bekannt sind oder später erstellt werden, und die notwendigen technischen Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet auf und/oder erklärt sich damit einverstanden, kein Recht oder keine Autorität geltend zu machen, um Ihnen die notwendigen technischen Änderungen zur Ausübung der lizenzierten Rechte zu verbieten, einschließlich technischer Änderungen, die notwendig sind, um wirksame technologische Maßnahmen zu umgehen. Für Zwecke dieser öffentlichen Lizenz führt das bloße Vornehmen von Änderungen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) autorisiert sind, niemals zur Erstellung von angepasstem Material.
    5. Nachgelagerte Empfänger.
      1. Angebot des Lizenzgebers – lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers zur Ausübung der lizenzierten Rechte unter den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz.
      2. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – angepasstes Material. Jeder Empfänger von angepasstem Material von Ihnen erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem angepassten Material unter den Bedingungen der von Ihnen angewendeten Adapter-Lizenz.
      3. Keine nachgelagerten Einschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen oder Maßnahmen auf das lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung der lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des lizenzierten Materials einschränkt.
    6. Keine Unterstützung. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann so ausgelegt werden, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) zur Namensnennung bestimmt sind, verbunden, gesponsert, unterstützt oder offiziell anerkannt sind.
  2. Andere Rechte.
    1. Moralische Rechte, wie das Recht auf Integrität, sind unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert, ebenso wenig wie Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; jedoch verzichtet der Lizenzgeber, soweit möglich, auf und/oder erklärt sich damit einverstanden, keine solchen Rechte geltend zu machen, die der Lizenzgeber besitzt, soweit dies notwendig ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, aber nicht darüber hinaus.
    2. Patent- und Markenrechte sind unter dieser öffentlichen Lizenz nicht lizenziert.
    3. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf jedes Recht, Lizenzgebühren von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte zu erheben, sei es direkt oder durch eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder zwingenden Lizenzierungssystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren zu erheben.

Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen.

Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.

  1. Namensnennung.
    1. Wenn Sie das lizenzierte Material (einschließlich in modifizierter Form) teilen, müssen Sie:
      1. das Folgende beibehalten, wenn es vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material bereitgestellt wird:
        1. Identifikation des/der Schöpfer(s) des lizenzierten Materials und aller anderen, die zur Namensnennung bestimmt sind, in jeder vom Lizenzgeber vernünftigerweise geforderten Weise (einschließlich durch Pseudonym, falls angegeben);
        2. einen Urheberrechtshinweis;
        3. einen Hinweis, der auf diese öffentliche Lizenz verweist;
        4. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;
        5. eine URI oder einen Hyperlink zum lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist;
      2. angeben, ob Sie das lizenzierte Material modifiziert haben, und eine Angabe aller vorherigen Änderungen beibehalten; und
      3. angeben, dass das lizenzierte Material unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text dieser öffentlichen Lizenz oder die URI oder den Hyperlink zu dieser öffentlichen Lizenz beifügen.
    2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) in jeder vernünftigen Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das lizenzierte Material teilen. Zum Beispiel kann es vernünftig sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie eine URI oder einen Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die erforderlichen Informationen enthält.
    3. Wenn der Lizenzgeber dies verlangt, müssen Sie alle Informationen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlich sind, soweit vernünftigerweise praktikabel entfernen.
  2. ShareAlike.
    In addition to the conditions in Section 3(a), if You Share Adapted Material You produce, the following conditions also apply.
    1. Die Adapter-Lizenz, die Sie anwenden, muss eine Creative Commons-Lizenz mit denselben Lizenz-Elementen sein, diese Version oder später, oder eine BY-SA-kompatible Lizenz.
    2. Sie müssen den Text der Adapter-Lizenz, die Sie anwenden, oder die URI oder den Hyperlink dazu einfügen. Sie können diese Bedingung in jeder vernünftigen Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das angepasste Material teilen.
    3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen oder Konditionen für das angepasste Material anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Maßnahmen anwenden, die die Ausübung der unter der Adapter-Lizenz gewährten Rechte einschränken.

Abschnitt 4 – Sui Generis Datenbankrechte.

Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten:

  1. zur Klarstellung, Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen;
  2. wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Datenbankinhalte in eine Datenbank einfügen, in der Sie Sui Generis Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, in der Sie Sui Generis Datenbankrechte haben (aber nicht deren einzelne Inhalte), angepasstes Material, auch für Zwecke von Abschnitt 3(b); und
  3. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank teilen.

Zur Klarstellung, dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen unter dieser öffentlichen Lizenz, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.

Abschnitt 5 – Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung.

  1. Sofern nicht anders vom Lizenzgeber separat unternommen, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material so wie es ist und wie verfügbar an und macht keine Zusicherungen oder Gewährleistungen jeglicher Art in Bezug auf das lizenzierte Material, ob ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig. Dies umfasst unter anderem Gewährleistungen des Eigentums, der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung, des Fehlens von versteckten oder anderen Mängeln, der Genauigkeit oder des Vorhandenseins oder Fehlens von Fehlern, ob bekannt oder nicht bekannt oder entdeckbar. Wo Haftungsausschlüsse von Gewährleistungen nicht vollständig oder teilweise erlaubt sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.
  2. Soweit möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall auf irgendeiner rechtlichen Grundlage (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folgeschäden, Strafschäden, exemplarische oder andere Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden, die aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Nutzung des lizenzierten Materials entstehen, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wo eine Haftungsbeschränkung nicht vollständig oder teilweise erlaubt ist, gilt diese Beschränkung möglicherweise nicht für Sie.
  3. Der oben genannte Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und Verzicht auf jegliche Haftung am nächsten kommen.

Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung.

  1. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Laufzeit der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn Sie jedoch gegen diese öffentliche Lizenz verstoßen, erlöschen Ihre Rechte aus dieser öffentlichen Lizenz automatisch.
  2. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, wird es wiederhergestellt:
    1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß behoben wird, vorausgesetzt, er wird innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung des Verstoßes behoben; oder durch ausdrückliche Wiederherstellung durch den Lizenzgeber.
    Zur Klarstellung, dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel für Ihre Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz zu suchen.
  3. Zur Klarstellung, der Lizenzgeber kann das lizenzierte Material auch unter separaten Bedingungen anbieten oder die Verbreitung des lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dies beendet jedoch nicht diese öffentliche Lizenz.
  4. Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 überdauern die Beendigung dieser öffentlichen Lizenz.

Abschnitt 7 – Andere Bedingungen.

  1. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, die von Ihnen mitgeteilt werden, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.
  2. Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen bezüglich des lizenzierten Materials, die hierin nicht angegeben sind, sind von den Bedingungen und Konditionen dieser öffentlichen Lizenz getrennt und unabhängig.

Abschnitt 8 – Auslegung.

  1. Zur Klarstellung, diese öffentliche Lizenz reduziert, beschränkt, beschränkt oder auferlegt keine Bedingungen für die Nutzung des lizenzierten Materials, die ohne Erlaubnis unter dieser öffentlichen Lizenz rechtmäßig gemacht werden könnten, und soll auch nicht so ausgelegt werden.
  2. Soweit möglich, wird jede Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz, die als nicht durchsetzbar erachtet wird, automatisch auf das Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Wenn die Bestimmung nicht reformiert werden kann, wird sie von dieser öffentlichen Lizenz getrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen und Konditionen zu beeinträchtigen.
  3. Kein Begriff oder keine Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird aufgehoben und kein Versäumnis zur Einhaltung wird zugestimmt, es sei denn, dies wird ausdrücklich vom Lizenzgeber vereinbart.
  4. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf irgendwelche Privilegien und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der rechtlichen Verfahren einer beliebigen Gerichtsbarkeit oder Behörde.

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